Der Deichausschuss setzt sich aus zehn Mitgliedern (Deichgeschworene) zusammen die für fünf Jahre gewählt sind. Wählbar sind alle Verbansmitgliederm, die geschäftsfähig sind.

 Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. den Deichvogt sowie seine Stellvertreter zu wählen,
  2. den Haushaltsplan festzusetzen,
  3. die Entlastung des Deichvogtes sowie seiner Stellvertreter zu beschließen,
  4. den Deichvogt sowie seine Stellvertreter in allen wichtigen Geschäften zu beraten,
  5. über Anträge auf Änderung der Satzung zu beschließen,
  6. über Anträge auf Änderung des Plans zu beschließen,
  7. über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen und deren Höhe zu entscheiden,
  8. soweit sie nicht in der Satzung vorgesehen sind,
  9. über die Beschäftigung neben- oder hauptamtlich tätiger Personen für den Verband
  10. einschließlich der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden und
  11. die für den bei der Baubehörde bestehenden Verwaltungsausschuss für den Hochwasserschutz zu benennenden Mitglieder vorzuschlagen.
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